Rechtsprechung
VG Cottbus, 14.12.2023 - 5 K 1020/23.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 227 Abs 1 ZPO
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 13.12.2023 - 5 K 1020/23
- VG Cottbus, 14.12.2023 - 5 K 1020/23.A
- VG Cottbus, 02.01.2024 - 5 K 1020/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 23.07.2004 - 15 C 03.435
Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe; Auslegung der Begriffe …
Auszug aus VG Cottbus, 14.12.2023 - 5 K 1020/23
Sind im Zeitpunkt der Antragstellung alle Verpflichtungen, die eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 122 ZPO im jeweiligen Rechtszug erfassen würde, bereits entstanden, ist der Rechtszug in diesem Sinne abgeschlossen und eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr möglich, weil sie für die Zukunft - und nur darauf kommt es regelmäßig an - nichts mehr bewirken würde (Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 15 C 03.435 - BayVBl 2005, 351 = Juris Rn. 8).